Geld zurück beim LKW Kauf

Überprüfen Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung

Sie haben zwischen 1997 und 2011 einen LKW von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft oder geleast?

Dann haben Sie wahrscheinlich zu viel gezahlt und einen Anspruch auf Entschädigung.

 

Am 27.12.2018 hat die Sophokles GmbH für Ihre Klienten eine Klage vor dem Landgericht München eingereicht, bei der wir für knapp 700 Spediteure Schadensersatz für eine 5-stellige Zahl an LKW geltend machen.

Am 19.07.2016 hat die EU Kommission festgestellt, dass Daimler, MAN, DAF, Iveco und Volvo/Renault illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt. Gegen Scania läuft zur Zeit das Kartellverfahren noch. Trotz des schwebenden Verfahrens gehen wir davon aus, dass auch Fahrzeuge von Scania betroffen sein werden.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass ein illegales Kartell gebildet wurde, ergeben sich für deren Kunden Regressansprüche.

Wenn Sie im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gekauft oder geleast haben, dann steht Ihnen höchstwahrscheinlich eine Entschädigung, die zwischen 10% und 20% des Kaufpreises, bzw. der gezahlten Leasingraten liegen dürfte, zu.

Wir, die Sophokles GmbH, eine deutsche Prozessfinanzierungsgesellschaft, sind bereit, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen und Ihr Schadensersatzverfahren vollumfänglich zu finanzieren.

Ihnen entstehen dabei keine Kosten, egal wie umfangreich der Rechtsstreit werden sollte. Egal ob Anwaltskosten, Gerichtskosten oder umfangreiche Gutachten, wir zahlen alles für Sie und stellen Sie von jedem Kostenrisiko frei. Lediglich im Erfolgsfall partizipieren wir anteilig am zurückgeholten Geld.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns beraten.

Sophokles GmbH
Forstenrieder-Park-Str. 24
82131 Gauting
Telefon: +49 89 87589033

Telefax: +49 89 87589035
info@sophokles-gmbh.de

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus, um Ihre Anfrage auf Rückzahlung zu starten:

 

  • Ihre Anfrage wird von unseren Experten ausgewertet
  • Sie erhalten in Kürze einen Rückruf von uns
  • Wir beraten Sie unverbindlich über Ihre Möglichkeiten
  • Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie
  • Für Sie entstehen keine Zusatzkosten
  • Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine erfolgsabhängige Vergütung

Wer ist die Sophokles GmbH?

 

 

 

 

 

 

Wir sind eine Prozesskostenfinanzierer, der sich auf Klagen gegen große Konzerne spezialisiert hat. Bei der Prozesskostenfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung eines Rechtsstreites. Im Falle eines Erfolges erhält der Prozesskostenfinanzierer den vorher vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld.

Was kostet es mich, wenn ich meine Schadensersatzansprüche über die Sophokles finanzieren lasse?

Falls kein finanzieller Erfolg erreicht wird, haben Sie keinerlei Kosten oder Risiken zu tragen. Im Erfolgsfall erhält die Sophokles einen vorher vereinbarten Anteil des erstrittenen Geldes..

Wo liegen die Vorteile für mich, wenn ich meine Ansprüche mit Hilfe der Sophokles durchsetze?

Sie haben keinerlei Risiko und müssen keine Kosten aufwenden. Das ganze Verfahren wird von uns koordiniert. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl spezialisierter Anwälte, die Erstellung von Gutachten durch kompetente Sachverständige und eine sinnvolle Bündelung von Ansprüchen.

Wie kann ich die Hilfe der Sophokles in Anspruch nehmen?

Indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Wann kann ich Schadensersatzansprüche gegen das LKW Kartell geltend machen?

 

Wenn Sie einen LKW über 6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen 1997 und 2011 neu von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft oder geleast haben.

 

Ich habe das Fahrzeug mittlerweile verkauft. Kann ich trotzdem Schadensersatzansprüche geltend machen?

 

Dies berührt Ihre Schadensersatzansprüche nicht, sie bestehen trotzdem. Lediglich bei der Höhe der Entschädigung müssen Sie eventuell einen Abschlag in Kauf nehmen, weil Sie durch die überhöhten Preise für LKW in dem Zeitraum einen höheren Wiederverkaufspreis erhielten als ohne die Manipulationen des Kartells.

Was ist, wenn ich keinen Kaufbeleg mehr über das infrage kommende Fahrzeug habe?

 

Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie einen LKW im fraglichen Zeitraum von einem der betroffenen Hersteller gekauft oder geleast haben. Falls wirklich gar keine Unterlagen mehr vorhanden sind, dann wird notfalls der Kaufpreis durch ein Plausibilitätsgutachten geschätzt.

Wichtig ist, dass Sie die Fahrgestellnummer des fraglichen Fahrzeugs haben. Damit lässt sich dieses eindeutig identifizieren. Sollte diese nicht mehr rekonstruierbar sein, dann müssen wir im Einzelfall entscheiden ob die Beweislage für eine Klage ausreicht.

 

Wie lange dauert das Verfahren voraussichtlich?

 

 

Das lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer abschätzen. Falls es zu einem Vergleich kommen sollte, dann könnte relativ schnell ein finanzieller Erfolg erzielt werden. Zur Zeit ist dies allerdings eher unwahrscheinlich.

 

Ist mit einem außergerichtlichen Vergleich zu rechnen?

 

 

Nein. Eine beliebte Strategie großer Konzerne in ähnlichen Fällen besteht häufig darin den Anspruchsstellern das Leben so schwer wie möglich zu machen um einen Abschreckungseffekt zu erzielen. Diese Strategie wenden die Kartellanten auch im LKW-Kartell an. Den möglichen Klägern soll die Botschaft übermittelt werden, dass Sie nur über ein langwieriges und teures Verfahren zu ihrem Recht kommen können, welches für sie mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden ist.

 

Wo wird meine Klage eingereicht?

 

 

Die Klage, die wir Ende 2018 gegen das LKW-Kartell eingereicht haben ist am Landgericht München anhängig. Da in Kartellverfahren jeder Kartellant verklagt werden kann, können wir uns aussuchen welchen Kartellanten wir verklagen. D. h. wenn Sie einen LWK von Iveco gekauft haben, dann können Sie von Daimler Schadensersatz verlangen. Dies ist eine Besonderheit des Kartellrechts.

 

Wie viel Zeit habe, bevor meine Ansprüche verjähren?

 

 

Das ist z. Z. noch völlig unklar. Es werden hier völlig unterschiedliche Ansichten von Juristen vertreten. Wir gehen davon aus, dass zur Zeit noch gar keine Ansprüche verjährt sind. Alle Erwerbsvorgänge, die vor dem Jahr 2002 getätigt wurden, sind möglicherweise verjährt.

 

Wie hoch ist die Entschädigung die ich bekomme?

 

Das ist momentan noch nicht klar. Es werden voraussichtlich umfangreiche Gutachten notwendig sein um den Schaden, der den Käufern durch das Kartell entstanden ist, materiell zu beziffern. Wir gehen von 10-20% des Kaufpreises bzw. der Leasingraten aus.

Welcher zeitliche Aufwand ist für mich mit dem Verfahren verbunden, wenn ich es über die Sophokles abwickele?

Nachdem Sie einmal die benötigten Unterlagen herausgesucht haben, so gut wie kein Aufwand mehr. Wir bemühen uns, Ihnen alles abzunehmen. Sie werden nicht an Prozessen persönlich teilnehmen müssen.

Warum kann ich mich nicht einfach selbst an den Fahrzeughersteller wenden und Schadensersatz verlangen?

Das bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen. Versuchen Sie es. Das Ergebnis wird Sie vermutlich nicht zufrieden stellen. Die Vergangenheit hat häufig gezeigt, dass Konzerne Schadensersatzansprüche, egal wie stichhaltig diese auch sein mögen, pauschal abstreiten. Dabei machen sich die Unternehmen den Abschreckungseffekt, den eine komplexe Klage hat, zunutze. Sie rechnen damit, dass sich die Verweigerungshaltung für sie auszahlen wird, wenn nur ein Bruchteil der Anspruchssteller letztendlich den Rechtsweg beschreitet. Und bedauerlicherweise dürften sie damit auch richtig liegen. Für genau solche Fälle haben wir die Sophokles gegründet.